in Kooperation mit

Martin Bretzler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstr. 32, 34346 Hann. Münden

und

Sarah Albert
Rechtsanwältin
Zur Platte 1, 34471 Volkmarsen

info@kanzlei-albert.de

 

 

Tätigkeitsfeld - Polizeirecht

Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Polizeirechts mit folgenden Schwerpunkten:

  • die Inanspruchnahme eines Polizeipflichtigen (Störers oder Nichtstörers);

  • die Ausübung unmittelbaren oder mittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte;

  • die Beschlagnahme von Gegenständen;

  • die Anordnung, ein bestimmtes Tun vorzunehmen, zu dulden oder zu unterlassen;

  • die vorläufige Festnahme im Polizeirecht;

  • die Anordnung eines Platzverweises;

  • die Hinderung an der Weiterfahrt bei Verdacht auf ein verkehrsunsicheres Fahrzeug;

  • die Hinderung der Weiterfahrt bei Verdacht auf Überladung z.B. eines LKW
    aber - im weiteren Sinn - auch:

  • die Prüfung von Schadensersatzansprüchen bei Überschreitung der Befugnisse eines Polizisten;

  • die Prüfung von Regressansprüchen gegen Polizeibeamte;

  • die Prüfung von Dienstvergehen bzw. Fehlverhalten; Vertretung in Disziplinarverfahren;

  • die Prüfung von Ansprüchen bei Aufopferung;

  • Amtshaftungsansprüche.